Persönliche*r Assistent*in werden
Eine Tätigkeit als Persönliche*r Assistent*in ist ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Anforderungen
Der Beruf erfordert grundsätzlich die Fähigkeit, sich voll und ganz auf die Wünsche und Bedürfnisse des*der behinderten Arbeitgeber*in einzustellen. Die Assistent*in muss sich als eigene Persönlichkeit zurücknehmen und Tätigkeiten ausführen, unabhängig davon, ob er*sie diese anders oder überhaupt nicht machen würde.
Bei einer Anstellung im Rahmen des Arbeitgeber*innen-Modells ist es zusätzlich nötig, dass die Assistent*innen zeitlich flexibel sind: Es muss möglich sein, dass sie kurzfristig einspringen, wenn ein*e Kolleg*in krank wird und nicht zum Dienst kommen kann.
Die Assistenzkräfte müssen keine Ausbildung in einem Pflegeberuf absolviert haben. Sie müssen vor allem zu dem Menschen passen, der sie anstellt.
Konditionen
Die Assistent*innen erhalten eine leistungsgerechte Bezahlung: Der Grundlohn pro Stunde entspricht zur Zeit der Entgeltstufe 5 des Flächentarif-Vertrages zwischen AAPA e.V. und ver.di. Hinzu kommen Zuschläge für die Arbeit in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen, eine Jahres-Sonderzahlung und 6 Wochen bezahlter Erholungsurlaub.
Die Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit Persönlicher Assistenz (AAPA) e.V. konnte nach aufwändigen Verhandlung mit ver.di am 14.09.2021 eine Niederschrift Erklärung unterzeichnen. Diese wurde der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales überreicht und war Grundlage der Refinanzierungsverhandlungen. Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde die Fachliche Weisung Nr. 01/2023 zur Umsetzung der Tarifniederschrift Persönliche Assistenz von der Senatsverwaltung ASGIVA erlassen. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.aapa-berlin.de